Immer mehr Verbraucher schließen Beitrittsverträge zu Genossenschaften ab, ohne sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Klaren zu sein. Doch was viele nicht wissen: Bei fehlerhaften oder unvollständigen Vertragsunterlagen haben Sie als Genosse das Recht, den Beitritt zu widerrufen.
Worauf Sie achten sollten:
- Überprüfen Sie, ob Sie eine vollständige Widerrufsbelehrung erhalten haben. Ist diese fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist oft erheblich.
- Häufig werden Genossen durch irreführende Versprechen zum Beitritt bewegt. Dies kann ein Grund für eine Anfechtung des Vertrags sein.
- Falls es zu finanziellen Schäden durch die Genossenschaft kommt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Beitrittsunterlagen und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Möglichkeiten zu klären.